Erinnerungsstrafrecht
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Verjährung im Strafrecht
Anders als die Diskussion um die Begrundung der staatlichen Strafe, der nahezu jedes aktuelle Lehrbuch des Strafrechts einen eigenen Abschnitt widmet, wurde die Diskussion um das zeitlich bedingte Ende dieser Sanktion bisher nur selten gefuhrt. Im Institut der Verjahrung trifft das Phanomen des Rechts auf dasjenige der Zeit. Martin Asholt diskutiert und analysiert die historische und strafrechtstheoretische Seite des Aufeinandertreffens der beiden Phanomene eingehend und entwickelt daraus das Konzept des Erloschens der "Unrechtsrelevanz" in der Zeit. Auf dieser theoretischen Grundlage werden die einzelnen Auspragungen des Verjahrungsrechts (Fristen, Unterbrechung, Ruhen etc.) naher untersucht. Hinzu kommt eine eingehende Analyse der geltenden Verjahrungsdogmatik, womit die Interpretation des geltenden Rechts auf eine festere Grundlage gestellt wird.
Grundzüge eines EU-Strafverfassungsrechts
Die jungst erfolgte Grundung einer Europaischen Staatsanwaltschaft bestatigt die Entwicklung, dass Strafrecht fur die Europaische Union zu einem immer wichtigeren Rechts- und Politikfeld wird. Im Kontrast zu der steigenden Bedeutung des EU-Strafrechts steht das weitgehende Fehlen konzeptioneller Uberlegungen. Weder von Seiten der Politik noch der Strafrechtswissenschaft lassen sich ubergreifende Leitlinien fur die Gestaltung des Rechtsbereichs im Spannungsfeld zwischen der EU-Ebene und der ihrer Mitgliedsstaaten erkennen. Vor diesem Hintergrund wendet sich Lukas Huthmann der Aufgabe zu, einen konzeptionellen Ansatz fur die europaische Integration des Straf- und Strafverfahrensrechts zu entwickeln. Mit dem "EU-Strafverfassungsrecht" entwirft er in Grundzugen eine spezifische Perspektive, die dabei helfen soll, eine legitime weitere Entwicklung des Strafrechts in der EU sicherzustellen.